Patentanmeldung
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Life Sciences · Medizintechnik
Schutzrechtsberatung für Medizintechnik, Biotechnologie, Diagnostik und digitale Medizin.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Gründer im gewerblichen Rechtsschutz – für Mandanten aus Tübingen und Umgebung mit Schwerpunkt auf Life Sciences.
Jetzt Erstkontakt aufnehmenVon der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.
Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.
Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.
Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.
Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.
Eigenes Branchenprofil statt austauschbarer Standardtexte – zugeschnitten auf die Technologie- und Wirtschaftsstruktur rund um Tübingen.
Für medizintechnische Geräte und Instrumente beraten wir zur Patentierbarkeit und zur Abgrenzung gegenüber bestehendem Stand der Technik.
Für biotechnologische Verfahren und Materialien prüfen wir im Einzelfall die patentrechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich möglicher Schutzausschlüsse.
Für diagnostische Verfahren und Biomarker beraten wir zur Abgrenzung zwischen patentfähigen technischen Lösungen und ausgeschlossenen Diagnoseverfahren am menschlichen Körper.
Für softwarebasierte medizinische Anwendungen beraten wir zur Patentierbarkeit und zur regulatorischen Einordnung im Zusammenspiel mit dem Medizinprodukterecht.
Für Erfindungen aus universitärer Forschung beraten wir zu Meldepflichten, Rechteübertragung und Verwertungsmöglichkeiten.
Für die Verwertung von Schutzrechten durch Lizenzvergabe beraten wir zu Vertragsgestaltung und strategischen Rahmenbedingungen.
Tübingen ist ein bedeutender Standort für Life Sciences, Medizintechnik und Biotechnologie, geprägt durch Universität, Forschungseinrichtungen und spezialisierte Unternehmen. Erfindungen in diesem Bereich erfordern eine besonders sorgfältige patentrechtliche Einordnung.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Mandanten aus Tübingen und Umgebung bei Fragen des Patent-, Marken- und Designrechts im Zusammenhang mit medizintechnischen und biotechnologischen Entwicklungen. Bei Life-Science-Themen beraten wir bewusst zurückhaltend und ohne pauschale Rechtsaussagen, da die Bewertung stark vom Einzelfall abhängt.
Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Im ersten Gespräch klären wir, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.
Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.
Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht. Die Kanzlei unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.
Mehr über die Kanzlei erfahrenIngenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Mandanten aus Tübingen und der Region.
Patentanwalt, Gründer der Kanzlei
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig in führenden Fachzeitschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.
Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
Berät das Team direkt und bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren in die Mandatsarbeit ein.
Patentanwaltsfachangestellte
Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung im gewerblichen Rechtsschutz und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.
Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers sowie Diagnostizierverfahren am Körper sind vom Patentschutz ausgenommen. Medizinische Geräte, Wirkstoffe und viele technische Anwendungen können dagegen patentfähig sein. Die genaue Einordnung hängt stark vom Einzelfall ab.
Die patentrechtliche Bewertung von Biomarkern ist komplex und hängt unter anderem davon ab, ob ein diagnostisches Verfahren oder eine technische Anwendung beansprucht wird. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich und bedarf einer Einzelfallprüfung.
In der Regel empfiehlt sich eine Patentanmeldung vor jeder Veröffentlichung, da eine Publikation die Neuheit zerstören kann. Angesichts der besonderen Komplexität im Life-Science-Bereich sollte dies frühzeitig und einzelfallbezogen geprüft werden.
Das hängt von den arbeits- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen sowie etwaigen Kooperations- und Forschungsverträgen ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Klinische Studien können mit Veröffentlichungen und Datenaustausch verbunden sein, die die Neuheit einer zugrundeliegenden Erfindung beeinträchtigen können. Eine frühzeitige patentrechtliche Abstimmung vor Studienbeginn ist daher empfehlenswert.
Üblich ist eine vertragliche Vereinbarung, die Nutzungsrechte, Vergütung und gegebenenfalls Meilensteinzahlungen regelt. Die konkrete Ausgestaltung hängt stark vom jeweiligen Schutzrecht und Anwendungsbereich ab.
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